RA Jürging ist spezialisiert und schwerpunktmäßig tätig in der Beratung und Vertretung im Wohnungseigentumsrecht sowohl für Eigentümer als auch Verwalter. Große Erfahrung besteht bei der Fallbearbeitung von Baumängeln beim Erwerb von Wohnungseigentum. Hier verfügen wir über besondere Expertise im privaten Baurecht, Bauträgerrecht und dem Immobilien-Kaufrecht.
Besonderes Gewicht liegt auf der Wahrnehmung der Interessen der Vermieter von Wohnraum. Wir betreuen ständig private Immobilienportfolios teils erheblichen Umfangs mit Blick auf die Herstellung stressfreier Vermieter/Mieterverhältnisse. Die Erhöhung der Rentabilität mit Hilfe der Durchsetzung klarer Strukturen ist unsere stetige Maxime.
Vertrauen Sie auf langjährige Erfahrung in der außergerichtlichen Beratung und Prozessführung in allen wesentlichen Bereichen des Immobilienrechts
Der Umgang mit Rechtsfragen wie Kündigung, Mängel, der Abschluss von Mietverträgen, Mieterhöhungen und weiteren typischen Problemen im Mietverhältnis sind wesentlicher Inhalt des Kanzleiprofils. Die neuen Anforderungen des Gebäudeenergie-Gesetzes (Heizungsgesetz) beobachten wir sorgfältig, um den Vermietern von Wohnraum, aber auch Eigentümern von selbst genutztem Eigentum bei Inkrafttreten der Regelungen mit Rechtsrat zur Seite stehen zu können. Über unsere Blogs auf dieser Seite informieren wir Sie über rechtliche Hintergründe der aktuellen Entwicklungen.
Ralf Jürging | Rechtsanwalt
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
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