Elektromobilität? Ja, aber richtig beschließen!
Vor dem Amtsgericht Düsseldorf erreichte ich die Aufhebung eines Eigentümerbeschlusses, mit dem für eine große Tiefgarage der Gemeinschaft eine PKW-Ladeinfrastruktur angeschafft und installiert werden sollte.
Die Kläger wollten nicht grundsätzlich diese Neuerung verhindern. Aber es gab keine Alternativangebote, somit war kein Preisvergleich möglich. Die technischen Voraussetzungen engten die Eigentümer auf ein spezielles Ladesystem ein, ohne dass andere in Betracht gezogen worden waren.
Für Hausverwaltungen ergibt sich daraus die Pflicht, auch in der Euphorie über die neue Technik weiterhin Beschlüsse sorgfältig vorzubereiten. Hier warf die mangelnde Sorgfalt die Gemeinschaft um lange Zeit zurück, da alles von Anfang an neu geplant und angeboten werden muss.
Ein Fehler, der durch fachkundige Unterstützung vermeidbar war.