Gaspreisexplosion und Vorfinanzierung
Die explosionsartige Erhöhung der Gaspreise stellt auch die Vermieter vor große Probleme, auch wenn in der öffentlichen Diskussion die Belastungen der Mieter im Vordergrund stehen.
Vermieter sind zuerst von der Preissteigerung betroffen, da der Gasversorger nur zu ihnen ein Vertragsverhältnis hat. Lässt das die Anpassung der Gaspreise zu, finanziert der Vermieter vor … bis wann eigentlich?
Die Vorlage der Betriebskostenabrechnung im Jahr 2023 nützt zumindest aktuell dem Vermieter nichts. Denn bis dahin zahlt er den Mietern den Mehrpreis für das Gas. Eine Lösung ist der Konsens, da die Parteien sich auf eine Erhöhung der Vorauszahlungen einigen können. Und wenn das nicht klappt?
Wir arbeiten derzeit an einer rechtlichen Gestaltung über den Wegfall der Geschäftsgrundlage, wie es sie auch in der Coronapandemie für Geschäftsraummieten gegeben hat. Sollte der Gesetzgeber hier ähnlich agieren, würde das die zu erwartende riesige Welle an Streitigkeiten über die Nachzahlung aus der Abrechnung im nächsten Jahr abmindern können. Die Mieter würden noch im Laufe dieses Jahres durch steigende Vorauszahlungen ein Polster schaffen können. Und die Vorfinanzierungslast der Vermieter würde geringer.
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