Neues Gesetz, altes Problem: Die Zweier-WEG
Nach beinahe 2 Jahren Erprobungszeit lässt sich feststellen, dass das WEG-Reformgesetz von Dez. 2020 jedenfalls ein Konfliktfeld übersehen hat: Gemeint sind die verwalterlosen Micro-Gemeinschaften mit 2 Eigentümern (sog. „Zweier-WEG“).
Gesamtwirtschaftlich mag das keine bedeutende Frage sein, aber für die Betroffenen stellt es fast immer sowohl ein finanzielles als auch ein persönliches Problem dar. Die meisten dieser Gemeinschaften bestehen aus miteinander verwandten Personen (zum Beispiel Erbengemeinschaften). Stellt die Wohnung den wesentlichen Vermögensbestandteil dar, können ausbleibende Wohngeldzahlungen des anderen Wohnungseigentümers sehr bedeutsam sein.
Der BGH folgt einer Linie der konsequenten Anwendung der neuen Vorschriften. Während vor der Reform von der Rechtsprechung zum Beispiel eine unmittelbare Kostenerstattung des einen Wohnungseigentümers gegen den anderen zugelassen worden war, hat der BGH dazu nach der Reform keinen Anlass mehr gesehen. Daraus ergeben sich vielfältige Probleme: An wen ist eine Klage zuzustellen? Wer ist Klagegegner? Lohnt sich die Klage wirtschaftlich, wenn der obsiegende Kläger trotzdem seinen Miteigentumsanteil an den Verfahrenskosten zu tragen hat?
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