Urlaub und Fristen
Endlich Urlaub! Aber fand da nicht kürzlich die Eigentümerversammlung statt? In der ich mit einem Beschluss nicht einverstanden war?
Beschlüsse müssen innerhalb eines Monats vor Gericht (und nur dort) angefochten werden. Die Frist beginnt mit der Verkündung des Beschlusses in der Versammlung. Nicht erst mit Zugang des Protokolls, dabei handelt es sich um einen weit verbreiteten Irrtum.
Auch wenn das Protokoll noch nicht fertig und veröffentlicht ist, muss der Beschluss in der Beschlusssammlung eingetragen sein, und in die darf jeder Eigentümer Einsicht nehmen. Die Eintragung erfolgt unverzüglich und ist nicht vom Protokoll abhängig.
Also empfehlen wir, vor Urlaubsantritt in der Beschlusssammlung eine Kontrolle durchzuführen, denn die Urlaubsabwesenheit ist keine ausreichende Entschuldigung für eine Fristversäumnis.
Bleiben Sie gesund und erholen Sie sich gut!